Die cash.life AG soll als übertragende Rechtsträgerin auf die ectus 80. AG als übernehmende Rechtsträgerin verschmolzen werden. Damit verbunden ist ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der cash.life AG.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.07.2022:
Die cash.life AG mit Sitz in Pullach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126120 (cash.life), als übertragende Gesellschaft soll auf die ectus 80. AG (ectus) mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 238617 B, als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der cash.life als übertragende Gesellschaft auf die ectus als übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der cash.life erfolgen (§ 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). (…)
Zielgesellschaft:
cash.life AG (ISIN: DE0005009104 / WKN: 500910)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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