Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Uzin Utz AG am 16. September 2022 soll der Beschluss zur Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) gefasst werden. Grund für die Umwandlung der Uzin Utz AG ist das Bestreben des Vorstands und des Aufsichtsrats, eine Basis für die weitere internationale Expansion zu schaffen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.08.2022:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der Uzin Utz SE (§ 8 des Umwandlungsplans der Uzin Utz SE) unterbreitet: Dem Umwandlungsplan vom 22.07.2022 (UVZ-Nr. H 1203 / 2022 des Notars (…) über die Umwandlung der Uzin Utz Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) wird zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der Uzin Utz SE wird genehmigt.
Zielgesellschaft:
Uzin Utz AG (ISIN: DE0007551509 / WKN: 755150)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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