Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Axa Konzern AG hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 20. Juni 2022 die eingelegten Beschwerden der Antragsteller zurückgewiesen und auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin die Spruchanträge auf Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren ohne Erhöhung der Barabfindung rechtskräftig abgeschlossen.
Am 21. Dezember 2005 verkündete die Antragsgegnerin AXA S. A. und schon damalige Hauptaktionärin der Axa Konzern AG die Abgabe eines Erwerbsangebots zum Angebotspreis von 129,30 Euro je Aktie der Axa Konzern AG. In den folgenden Monaten erwarb die Antragsgegnerin weitere Aktien und erreichte eine Beteiligung an der Axa Konzern AG von über 95 Prozent.
Die Hauptversammlung der Axa Konzern AG fasste am 20. Juli 2006 den Beschluss zur Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre. Die Barabfindung wurde auf 134,54 Euro je Aktie festgesetzt. In den anschließend vor dem Landgericht Köln geführten Anfechtungs- und Nichtigkeitsstreitigkeiten (Az.: 82 O 96/06 und 82 O 259/06) verpflichtete sich die Antragsgegnerin mit Vergleich vom 18. Mai 2007 zur Zahlung einer Barabfingung in Höhe von 144,68 Euro je Stammaktie und 146,24 Euro je Vorzugsaktie. Das Landgericht Köln hatte im folgenden Spruchverfahren mit Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07 (in unserer Datenbank verfügbar) die Barabfindung auf 177,58 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie angehoben. Die vom Landgericht bestellte Sachverständige kam in ihrem Gutachten hingegen sogar auf eine Barabfindung in Höhe von 237,74 Euro je Stammaktie und 238,77 Euro je Vorzugsaktie.
Gegen den Beschluss des Landgerichts Köln hatten mehrere Antragsteller und die Antragsgegnerin Beschwerden eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 20. Juni 2022, Az.: I-26 W 3/20 (ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar) die Beschwerden der Antragssteller zurückgewiesen und auf die Anschlusbeschwerde der Antragsgegnerin die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren ohne Erhöhung endgültig beendet.
Zielgesellschaft:
Axa Konzern AG
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