Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital AG ist vor dem Landgericht Berlin ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 30.09.2022:
102 O 60/22 SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital Aktiengesellschaft hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
wallstreet:online capital AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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