Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der vormaligen SinnerSchrader AG ist vor dem Landgericht Hamburg ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.10.2022:
403 HKO 90/22
Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren ausgeschiedener Minderheitsaktionäre der vormaligen SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg (eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg unter HRB 74455) gegen die SinnerSchrader Aktiengesellschaft (vormals Accenture Digital Holdings GmbH, Kronberg im Taunus, eingetragen im Handelsregister des AG Königstein im Taunus unter HRB 11108) zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG, § 327f AktG anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
SinnerSchrader AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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