Die ordentliche Hauptversammlung der cash.life AG vom 29. August 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die cash.life AG (vormals firmierend als ectus 80. AG) als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 1,80 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der cash.life AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 31.10..2022:
Die cash.life AG (vormals firmierend als ectus 80. AG), Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 238617 B („Gesellschaft“), und die cash.life AG, Pullach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126120 („cash.life AG“), haben am 29. Juni 2022 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die cash.life AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewährung. Der Verschmelzungsvertrag enthält gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der cash.life AG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die ordentliche Hauptversammlung der cash.life AG vom 29. August 2022 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Gesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 20. Oktober 2022 in das Handelsregister der cash.life AG mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG eingetragen, dass dieser erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der Gesellschaft wirksam wird. Die Verschmelzung wurde am 27. Oktober 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Gesellschaft übergegangen und ist gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der cash.life AG eine von der Gesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 1,80 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der cash.life AG. (…)
Zielgesellschaft:
cash.life AG (ISIN: DE0005009104 / WKN: 500910)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar