Nach Ablauf der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Nikon AM. AG an die Aktionäre der SLM Solutions Group AG hat sich Nikon 86,17 Prozent an SLM Solutions Group AG gesichert. Die weitere Annahmefrist beginnt am 5. November 2022 und endet am 18. November 2022.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 04.11.2022:
Nikon Corporation („Nikon“) gab heute bekannt, dass nach Ablauf der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) für die Aktien (ISIN DE00A111338 und ISIN DE000A289BJ8) von SLM Solutions Group AG („SLM“) um Mitternacht (MEZ) am 1. November 2022, Nikon AM. AG (die „Bieterin“), eine direkte Tochtergesellschaft von Nikon, hat sich rund 86,17 % des Grundkapitals von SLM gesichert, unter Berücksichtigung der Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen resultieren. Die Annahmefrist für das parallele freiwillige Übernahmeangebot der Bieterin zum Erwerb aller von SLM begebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen („das „Anleiheangebot“) lief gleichzeitig am 1. November 2022 um Mitternacht (MEZ) aus.
Während der Annahmefrist wurde das Übernahmeangebot für 19.175.775 SLM-Aktien angenommen, was ungefähr 74,48 % des Grundkapitals von SLM entspricht, basierend auf einem Grundkapital von 25.744.680 SLM-Aktien (wie von SLM am 14. Oktober 2022 veröffentlicht). Gleichzeitig wurde das Anleiheangebot für 42.710 von SLM ausgegebene und im Jahr 2026 fällige Wandelschuldverschreibungen angenommen, die nach Wandlung zu 5.361.089 SLM-Aktien führen würden, was etwa 17,23 % des Grundkapitals von SLM entspricht, unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Aktien die Wandlung aller von SLM ausgegebenen und im Jahr 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen. Somit hat die Bieterin zusammen mit den 2.270.172 SLM-Aktien, die direkt von der Bieterin gehalten werden, 26.807.036 SLM-Aktien gesichert, was ungefähr 86,17 % des Grundkapitals von SLM entspricht,
Inzwischen sind die Vollzugsbedingungen für das Übernahmeangebot bzw. das Anleiheangebot mit Ausnahme der Genehmigung zur Kontrolle ausländischer Investitionen in den Vereinigten Staaten erfüllt. Folglich können SLM-Aktionäre, die ihre Aktien nicht angedient haben, das Übernahmeangebot noch annehmen, und Anleihegläubiger, die ihre von SLM ausgegebenen und im Jahr 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen nicht angedient haben, können das Schuldverschreibungsangebot während der weiteren Annahmefrist, die am 5. November beginnt, noch annehmen ., 2022 und endet am 18. November 2022 um 24:00 Uhr (MEZ). Vorstand und Aufsichtsrat der SLM haben den SLM-Aktionären in ihrer begründeten Stellungnahme nach § 27 WpÜG empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen . (…)
Zielgesellschaft:
SLM Solutions Group AG (ISIN: DE000A111338 / WKN: A11133)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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