Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Sport1 Medien AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.11.2022:
Az. 5 HK O 2103/22
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Sport1 Medien AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Highlight Communications AG.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Sport1 Medien AG (ISIN: DE0009147207 / WKN: 914720)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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