Mit Beschluss vom 13. Oktober 2022 hat das Landgericht Mannheim die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Actris AG von 4,14 Euro auf 5,08 Euro je Aktie angehoben. Der Beschluss des Landgerichts Mannheim ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Am 30. August 2010 hatte die Hauptversammlung der Actris AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 4,14 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 13. Oktober 2010 in das Handelsregister eingetragen.
Mit Beschluss vom 13. Oktober 2022, Az.: 23 AktE 25/10 (2) hat das Landgericht Mannheim die Barabfindung auf 5,08 Euro je Aktie erhöht. Lesen Sie hier mehr zu dem Verlauf des Spruchverfahrens.
Zielgesellschaft:
Actris AG
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