Die Voltaire Finance B.V. hatte am 25. November 2021 mit förmlichen Verlangen mitgeteilt, dass die Wild Bunch AG auf Ihrer Hauptversammlung die Übertragung ihrer Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Voltaire Finance B. V. beschließen soll. Nunmehr hat die Voltaire Finance B.V. ihr Squeeze-out Verlangen widerrufen.
Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Voltaire Finance B.V. vom 24.01.2023:
Die Voltaire Finance B.V. (Schiphol) hat der Wild Bunch AG am 25. November 2021 (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 25. November 2021) das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt, dass die Hauptversammlung der Wild Bunch AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Voltaire Finance B.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Die Voltaire Finance B.V. hat der Wild Bunch AG heute mitgeteilt, dass sie dieses Verlangen nach einem aktienrechtlichen Squeeze-out widerruft. Voltaire Finance B.V. macht damit von einem im Übertragungsverlangen vorgesehenen Vorbehalt Gebrauch.
Zielgesellschaft:
Wild Bunch-AG: (ISIN: DE000A2TSU21 / WKN: A2TSU2)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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