Die Nikon AM. AG plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SLM Solutions Group AG gegen Gewährung einer Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der SLM Solutions auf die Nikon AM. AG durch Aufnahme . Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten Hauptversammlung der SLM Solutions Group AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags gefasst werden.
Aus der Ad-hoc Meldung der Gesellschaft vom 10.02.2023:
Dem Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN Aktien: DE000A111338, “ SLM Solutions“ oder die “ Gesellschaft“) ist heute das förmliche Verlangen der Nikon AM. AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der SLM Solutions auf die Nikon AM. AG durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG beschließen zu lassen.
Der Verschmelzungsvertrag wird gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG eine Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SLM Solutions als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Nikon AM. AG den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Nikon AM. AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. (…)
Zielgesellschaft:
SLM Solutions Group AG (ISIN: DE000A111338 / WKN: A11133)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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