Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Superior Industries International Germany AG als herrschender und Uniwheels AG als beherrschter Gesellschaft hat das Landgericht Frankenthal die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung und des Ausgleichs mit Beschluss vom 10. November 2022 zurückgewiesen. Der Beschluss des LandgerichtsFrankenthal ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Nach einem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot vom 23. März 2017, einem Andienungsvertrag mit der Uniwheels Holding Malta Ltd. und einem weiteren Delistingangebot vom 9. Juli 2017 hielt die Antragsgegnerin 93,53 Prozent der Aktien an der Uniwheels AG. Am 4. Dezember 2017 stimmte die Hauptversammlung der Uniwheels AG einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Superior Industries International Germany AG als herrschender Gesellschaft zu. Die Barabfindung wurde auf 62,18 Euro und der jährliche Ausgleich auf 3,38 Euro brutto je Stückaktie der Uniwheels AG festgesetzt. Die Bekanntmachung im Handelsregister erfolgte am 17. Januar 2018.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankenthal, Az.: 2 HK O 8/18 richteten sich 76 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung und des Ausgleichs. Mit Beschluss vom 10. November 2022 (jetzt in unserer Datenbank verfügbar) hat das Landgericht Frankenthal sowohl die Anträge auf eine höhere Barabfindung als auch die Anträge auf einen höheren Ausgleich zurückgewiesen. Laut Beschluss hat die Antragsgegnerin die Gerichtskosten, die eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die Kosten für die Vergütung des gemeinsamen Vertreters zu tragen.
Zielgesellschaft:
Uniwheels AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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