Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungsvertrages zwischen der damaligen AMB Aachener und Münchener Beteiligungs-AG (heute: Generali Deutschland AG) und der ehemaligen Volksfürsorge Holding AG, die zwischenzeitlich auf die Generali Deutschland AG verschmolzen wurde, hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Beschwerden mit Beschluss vom 20. Januar 2023 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.02.2023:
404a HKO 21/11, 13 W 27/22
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungsvertrag zwischen der damaligen AMB Aachener und Münchener Beteiligungs-AG (heute: Generali Deutschland AG, München) und der ehemaligen Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, die zwischenzeitlich auf die Generali Deutschland AG verschmolzen wurde, gibt der Vorstand der Generali Deutschland AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG nachfolgenden Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18.11.2021, 404a HKO 21/11, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.01.2023, 13 W 27/22, bekannt:
Beschluss (…)
beschließt das Landgericht Hamburg – Kammer 4a für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Böttcher, den Handelsrichter Mohrdieck und den Handelsrichter Dr. Buhck am 18.11.2021:
1. Die Anträge der Antragsteller auf gerichtliche Bestimmung von Ausgleichszahlung und Abfindung werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
Volksfürsorge Holding AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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