Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der McKesson Europe AG am 6. April 2023 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 24,13 Euro je Stückaktie der McKesson Europe AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.02.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat der McKesson Europe AG schlagen vor, gemäß dem Verlangen der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der McKesson Europe AG werden gemäß §§ 78 Satz 1, 62 Abs. 5 UmwG, 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 24,13 je Stückaktie der McKesson Europe AG auf die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Stuttgart (Hauptaktionär) übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
McKesson Europe AG (ISIN: DE000CLS1001 / WKN: CLS100)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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