Mit Beschluss vom 9. März 2023 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der i:FAO AG von 10,03 Euro auf 21,73 Euro je Aktie erhöht. Den Beschluss des Landgerichts finden Sie in unserer Datenbank.
Die Aktien der i:FAO AG waren bis zum Widerruf der Börsenzulassung am 23. Dezember 2016 im regulierten Markt der Frankfurter Börse gelistet. Nach dem Widerruf der Börsenzulassung erfolgte der Handel – weder auf Betreiben noch mit Zustimmung der i:FAO AG – nur noch bei der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg. Am 16. Juni 2021 beschloss die Hauptversammlung der i:FAO AG im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 10,03 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. August 2021 in das Handelsregister eingetragen und am 27. August 2021 bekannt gemacht.
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M., Az.: 3-05 O 183/21 erhöhte das Gericht die Barabfindung auf 21,73 Euro je Aktie.
Die Antragsgegnerin hat laut Gericht die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu tragen. Einen Ausspruch über die Verzinsung hat das Gericht mit dem Argument, dass Höhe und Beginn der Verzinsung sich bereits aus dem Gesetz ergeben, nicht vorgenommen. Laut Gesetz ist der Nachbesserungsbetrag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Zielgesellschaft:
i:FAO AG (ISIN: DE0006224520 / WKN: 622452)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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