Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG am 28. April 2023 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate AG auf die Adler Group S.A. als Hauptaktionärin beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 8,76 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 22.03.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Adler Group S.A. mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
ADLER Real Estate AG (ISIN: DE0005008007 /WKN: 500800)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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