Im Spruchverfahren anlässlich des Unternehmensvertrags zwischen der MEDION AG und der Lenovo hat das OLG Düsseldorf die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 03.05.2023:
20 O 4/12 [AktE]; I-26 W 8/20 [AktE]
Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. (…)
Zielgesellschaft:
MEDION AG (ISIN: DE0006605009 / WKN:660500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar