Im Rahmen des Antrags der Caroline Langhorst gegen ADTRAN Holdings Inc. nach dem SpruchG ist vor dem Landgerichts Meiningen ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.05.2023:
Az.: HK O 3/23 – 11/23; HK O 14/23; HK O 17 – 18/23; HK O 22 – 48/23
In dem Rechtsstreit Caroline Langhorst, Krümmlingsweg 7, 48624 Schöppingen– Antragstellerin –gegen ADTRAN Holdings Inc., 901 Explorer Boulevard, Huntsville, Alabama, 35806, Vereinigte Staaten von Amerika– Antragsgegnerin –Prozessbevollmächtigte: (…) wegen Antrags SpruchG hat die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Meiningen durch Richterin am Landgericht Rothaug am 19.04.2023 beschlossen: Gemäß § 6 SpruchG wirdHerr (…) als gemeinsamer Vertreter für die Antragsberechtigten, die nicht Antragsteller sind, bestellt. (…)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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