Mit Beschluss vom 17. April 2023 hat das OLG Düsseldorf die Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Schmalbach-Lubeca AG auf 19,04 Euro festgesetzt. Der Beschluss ist in unserer Datenbank verfügbar.
Am 30. August 2002 hatte die Hauptversammlung der Schmalbach-Lubeca AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 17,78 Euro je Aktie beschlossen. Zeitgleich wurde ein „Share Sale and Transfer Agreement“ über den Verkauf und die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der Gesellschaft nach Durchführung des Squeeze-out und Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH geschlossen. Am 19. November 2002 erfolgte die Eintragung und am 5. März 2003 schließlich die Bekanntmachung des Übertragungsbeschlusses.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, Az. 39 O 133/06 setzte das Gericht mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 nach einer Neubewertung die Barabfindung auf 21,89 Euro je Aktie fest. Im darauffolgenden Beschwerdeverfahren legte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 17. April 2023, Az. I-26 W 2/20 (in unserer Datenbank verfügbar) die Barabfindung auf 19,04 Euro je Aktie fest. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Zielgesellschaft:
Schmalbach-Lubeca AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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