Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der onoff AG am 5. Juli 2023 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der onoff AG auf die SpiraTec AG als Hauptaktionärin beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 2,25 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der onoff AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.05.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der SpiraTec AG, An der Hofweide 7, 67346 Speyer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRB 60938, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) auf die SpiraTec AG übertragen. Die SpiraTec AG zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,25 je auf den Namen lautende Stückaktie der onoff Aktiengesellschaft mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00.“ (…)
Zielgesellschaft:
onoff AG (ISIN: DE000A32VN75 / WKN: A32VN7)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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