Die Pangea GmbH und die Pfeiffer Vacuum Technology AG haben am 14. März 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Unternehmensvertrag wurde am 16. Mai 2023 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 30.05.2023:
Die Pangea GmbH, Maulburg („Pangea“), als herrschende Gesellschaft und die Pfeiffer Vacuum Technology AG, Aßlar („Pfeiffer Vacuum“), als abhängige Gesellschaft haben am 14. März 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG („Vertrag“) geschlossen.
Dem Vertrag haben die Gesellschafterversammlung der Pangea am 28. April 2023 und die Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum am 2. Mai 2023 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar am 16. Mai 2023 wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung gemäß § 10 HGB erfolgte am selben Tag.
In dem Vertrag hat sich die Pangea verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Pfeiffer Vacuum dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Pfeiffer Vacuum (ISIN DE0006916604) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils rund EUR 2,56 (jede einzeln eine „Pfeiffer Vacuum-Aktie“ und zusammen die „Pfeiffer Vacuum-Aktien“) gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 133,07 je Pfeiffer Vacuum-Aktie („Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“). Die Abfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 17. Mai 2023 an, mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. Diejenigen außenstehenden Aktionäre der Pfeiffer Vacuum, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der Pfeiffer Vacuum und haben für die Dauer des Vertrags Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs in Form einer jährlichen Geldleistung („Ausgleichszahlung“). Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der Pfeiffer Vacuum brutto EUR 7,93 je Pfeiffer Vacuum-Aktie („Bruttoausgleichsbetrag“), abzüglich eines Betrags für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz („Nettoausgleichsbetrag“), wobei dieser Abzug nur auf den Teil des Bruttoausgleichsbetrags, der sich auf die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegenden Gewinne bezieht, vorzunehmen ist. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt sich aus dem Bruttoausgleichsbetrag von EUR 7,93 ein Nettoausgleichsbetrag in Höhe von insgesamt EUR 7,32 je Pfeiffer Vacuum-Aktie für ein volles Geschäftsjahr. (…)
Zielgesellschaft:
Pfeiffer Vacuum Technology AG (ISIN: DE0006916604 / WKN: 691660)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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