Die Nikon AM. AG plant die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SLM Solutions Group AG auf die Nikon AM. AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 18,89 Euro. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der SLM Solutions Group AG gefasst werden, die voraussichtlich am 13. Juli 2023 stattfindet.
Aus der Ad-hoc Meldung der Gesellschaft vom 30.05.2023:
Die Nikon AM. AG hat heute ihr Verlangen auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out vom 10. Februar 2023 gegenüber der SLM Solutions Group AG (ISIN Aktien: DE000A111338, DE000A30VLG2, DE000A289BJ8 und DE000A30VLH0,die “ Gesellschaft“) bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 18,89 (die “ Barabfindung“) festgelegt hat.
Der Vorstand beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für den 13. Juli 2023 einzuberufen und den Aktionären vorzuschlagen, einen Beschluss gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung der Barabfindung zu fassen.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Nikon AM. AG sind für den 5. Juni 2023 geplant. (…)
Zielgesellschaft:
SLM Solutions Group AG (ISIN: DE000A111338 / WKN: A11133)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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