Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Aktionäre der cash.life AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.06.2023:
5 HK O 13521/22
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der cash.life AG anhängig. Antragsgegnerin ist die cash.life AG, die im Zeitpunkt des Beschlusses über einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze out als ectus 80. AG firmierte.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
cash.life AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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