Die Schumag AG strebt den Widerruf der Zulassung der Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und der Börse Düsseldorf an. Im Rahmen des Delisting kündigt die TPPI GmbH als Bieterin an, den Aktionären der Schumag AG ein Delisting-Übernahmeangebot zu unterbreiten, wobei die Gegenleistung bei einer der Höhe nach noch zu bestimmenden Geldleistung je SCHUMAG-Aktie in bar liegt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 13.06.2023 und 16.06.2023::
Am 13. Juni 2023 hat die TPPI GmbH (die “Bieterin“) entschieden, sämtlichen Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft (die “Gesellschaft“) im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die “SCHUMAG-Aktien“) gegen Zahlung einer der Höhe nach noch zu bestimmenden Geldleistung je SCHUMAG-Aktie in bar zu erwerben (das “Delisting-Erwerbsangebot“).
Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere, damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin“) von der Bieterin im Internet unter https://www.schumag.de/investor_relation/delisting/ veröffentlicht.
Im Übrigen erfolgt das Delisting-Erwerbsangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. (…)
Korrekturmeldung vom 16.06.2023:
Am 13. Juni 2023 hat die TPPI GmbH (die “Bieterin“) entschieden, sämtlichen Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft (die “Zielgesellschaft“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots, das gleichzeitig zum Delisting der Aktien der Zielgesellschaft vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und der Börse Düsseldorf genutzt werden soll, anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Zielgesellschaft (ISIN DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die “SCHUMAG-Aktien“) gegen Zahlung einer der Höhe nach noch zu bestimmenden Geldleistung je SCHUMAG-Aktie in bar zu erwerben (das “Delisting-Übernahmeangebot“).
Zielgesellschaft:
Schumag AG (ISIN: DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar