Der von der BAUER AG beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der BAUER AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie gleichzeitig im Teilbereich des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird mit Ablauf des 20. Juni 2023 wirksam. Nach dem 20. Juni 2023 werden sämtliche Transparenzpflichten entfallen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 15.06.23:
Die BAUER AG wurde heute von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber informiert, dass der von der Gesellschaft beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der BAUER AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0005168108 sowie gleichzeitig im Teilbereich des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Ablauf des 20. Juni 2023 wirksam wird.
Nach dem 20. Juni 2023 werden sämtliche Transparenzpflichten, die mit einer Börsennotierung an einem Regulierten Markt verbunden sind, wie die Ad-hoc Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen, künftig entfallen.
Die Annahmefrist für das laufende Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) der SD Thesaurus GmbH („Bieterin“) für die Aktien der BAUER AG endet voraussichtlich am morgigen 16. Juni 2023 um 24:00 Uhr. (…)
Zielgesellschaft:
BAUER AG (ISIN: DE0005168108 / WKN: 516810)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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