Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der UBS Europe SE am 29. August 2023 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der UBS Europe SE auf die UBS AG als Hauptaktionärin beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 7,25 Euro je auf den Namen lautende Nennbetragsaktie der UBS Europe SE festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.07.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der UBS AG vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der UBS Europe SE mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (Art. 9 Abs. 1 lit. c sublit. ii SE-VO i.V.m. §§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der UBS AG mit Sitz in Zürich und Basel, Schweiz, eingetragen im Handelsregister der Kantone Zürich und Basel-Stadt unter Registernummer CHE-101.329.561, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 7,25 je auf den Namen lautende Nennbetragsaktie der UBS Europe SE auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Zielgesellschaft:
UBS Europe SE
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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