Auf der Hauptversammlung der POLIS Immobilien AG am 30. August 2023 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 27,89 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 30.08.2023:
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der POLIS Immobilien AG auf die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH den folgenden Beschluss zu fassen: „Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der POLIS Immobilien AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 109826, (Hauptaktionär) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 27,89 je Aktie auf den Hauptaktionär übertragen.“
Zielgesellschaft:
POLIS Immobilien AG (ISIN: DE0006913304 / WKN: 691330)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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