Auf der Hauptversammlung der vOffice SE soll am 31. August 2023 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 25,00 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 31.08.2023:
TOP 4 – Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der vOffice SE auf die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG (Sitz Berlin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
(…) Der Verwaltungsrat und der geschäftsführende Direktor schlagen der Hauptversammlung vor, auf Verlangen der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen: „Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der vOffice SE werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer vom Hauptaktionär RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 25,00 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1,- EUR auf die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG übertragen.“
Zielgesellschaft:
vOffice SE (ISIN: DE000A0LYDS1 / WKN: A0LYDS)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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