In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge Holding AG hat das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 31.05.2021, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, die Barabfindung auf 699,06 Euro je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.08.2023:
404 HKO 175/03; 13 W 24/22
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, gibt die Generali Deutschland AG (vormals AMB Generali Holding AG) gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2021, Az. 404 HKO 175/03, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, Az. 13 W 24/22, bekannt:
Beschluss
In der Sache1) …, [Antragsteller]…
26) Dr. Schultz-Süchting, als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Festsetzung der angemessenen Abfindung
gegen AMB Generali Holding AG, Aachener und Münchener Allee 9, 52074 Aachen,
– Antragsgegnerin –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte (..) beschließt das Landgericht Hamburg – Kammer 4 für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Knudsen, den Handelsrichter Dr. Lischke und den Handelsrichter Reick am 31.05.2021:
Die Barabfindung wird auf € 699,06 je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung für die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller trägt die Antragsgegnerin.
Hinweise zur Abwicklung der Nachzahlung auf die Abfindung werden in Kürze separat bekannt gemacht. (…)
Zielgesellschaft:
Generali Deutschland AG als Rechtsnachfolgerin der Volksfürsorge Holding AG (ISIN: DE0008404500 / WKN: 840450)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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