Auf der Hauptversammlung der MISTRAL Media AG am 22. September 2023 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MISTRAL Media AG auf die Deutsche Balaton AG gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 5,90 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MISTRAL Media AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.08.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, folgenden Übertragungsbeschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MISTRAL Media AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Deutsche Balaton AG mit Sitz in Heidelberg als Hauptaktionärin übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Deutsche Balaton AG. Die Barabfindung beträgt 5,90 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MISTRAL Media AG.“
Zielgesellschaft:
MISTRAL Media AG (ISIN: DE000A2G9L18 / WKN: A2G9L1)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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