Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 23. Juni 2023 die Heinz Hermann Thiele Familienstiftung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Knorr-Bremse AG befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 23.08.2023:
Mit Bescheid vom 23. Juni 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Antrag der
Heinz Hermann Thiele Familienstiftung (nachfolgend “Antragstellerin“)
die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen. (…)
Zielgesellschaft:
Knorr-Bremse AG (ISIN: DE000KBX1006 / WKN: KBX100)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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