Der von der va-Q-tec AG beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird mit Ablauf des 30. August 2023 wirksam. Die va-Q-tec AG wird sich zudem dafür aussprechen, dass die va-Q-tec-Aktien möglichst zum Ablauf des 30. August 2023 bzw. zeitnah danach nicht mehr im Freiverkehr an anderen Börsen gehandelt werden.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 25.08.2023:
Der Vorstand der va-Q-tec AG („va-Q-tec“) wurde über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 25. August 2023 informiert, dass der mit der Ad-hoc Mitteilung vom 30. Juni 2023 angekündigte, und anschließend beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der va-Q-tec zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0006636681 sowie gleichzeitig im Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Ablauf des 30. August 2023 wirksam wird. va-Q-tec wird sich zudem gegenüber den weiteren Handelsplätzen dafür aussprechen, dass die va-Q-tec-Aktien möglichst zum Ablauf des 30. August 2023 bzw. zeitnah danach nicht mehr im Freiverkehr an anderen Börsen gehandelt werden.
Das Delisting erfolgt im Zuge des Delisting-Erwerbsangebots der Fahrenheit AcquiCo GmbH vom 2. August 2023, dessen Angebotsfrist am 30. August 2023 auslaufen wird.
Nach dem 30. August 2023 werden sämtliche Transparenzpflichten, die mit einer Börsennotierung an einem geregelten bzw. organisierten Markt verbunden sind, wie die Ad-hoc Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen, künftig entfallen. (…)
Zielgesellschaft:
va-Q-tec AG (ISIN: DE0006636681/ WKN: 663668)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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