Der Vorstand der InVision AG hat beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel im Prime Standard zu beantragen. Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam.
Aus einer Pressemitteilung vom 31.08.2023:
Der Vorstand der InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der InVision AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.
Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Marktfolgeplichten sollen Kosteneinsparungen realisiert werden. (…)
Zielgesellschaft:
InVision AG (ISIN: DE0005859698 / WKN: 585969)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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