Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 11. Oktober 2023 Herrn Klaus Dieter Frers von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der paragon GmbH & Co. KGaA befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 16.10.2023:
Mit Bescheid vom 11. Oktober 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Antrag von Herrn Klaus Dieter Frers, wohnhaft in Delbrück (nachfolgend „Antragsteller“) diesen gemäß § 37 Abs. 1 Var. 4 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der paragon GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Delbrück zu veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen. (…)
Zielgesellschaft:
paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696 / WKN: 555869)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar