Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Aktionäre der KUKA AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.10.23:
5 HK 0 13305/22 e
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der KUKA AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Guangdong Midea Electric Co., Ltd..Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (..)
Zielgesellschaft:
KUKA AG (ISIN: DE0006204407 / WKN: 620440)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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