Auf der Hauptversammlung der Aves One AG am 28. November 2023 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aves One AG auf die Rhine Rail Investment AG gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 14,00 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Aves One AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 26.10.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Aves One AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Aves One AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Zielgesellschaft:
Aves One AG (ISIN: DE000A168114 / WKN: A16811)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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