Die ordentliche Hauptversammlung der vOffice SE vom 31. August 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der vOffice SE auf die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 25,00 Euro beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Oktober 2023 in das Handelsregister eingetragen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.11.2023:
Die ordentliche Hauptversammlung der vOffice SE („Gesellschaft“) vom 31. August 2023 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) auf die die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG, Berlin („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).Der Übertragungsbeschluss wurde am 23.10.2023 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Flensburg unter HRB 16007 FL eingetragen. Die Eintragung war an diesem Tag erstmalig abrufbar und daher nach § 10 Abs. 1 HGB bekanntgemacht. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 25,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als gerichtlich ausgewählten und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
vOffice SE (ISIN: DE000A0LYDS1 | WKN: A0LYDS)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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