Auf der Hauptversammlung der GBS Software AG am 15.12.2023 soll der Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 23.10.2023 zwischen der GBS Software AG als herrschendem und der Recycling Ostsachsen AG als beherrschtem Unternehmen gefasst werden. Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der Recycling Ostsachsen AG für jede Namensstückaktie brutto 9,69 Euro.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.11.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 23.10.2023 zwischen der GBS Software AG als herrschendem Unternehmen und der Recycling Ostsachsen Aktiengesellschaft mit Sitz in Zittau OT Hirschfelde als beherrschtem Unternehmen wird zugestimmt. (…)
Ausgleichszahlung
GBS verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der ROSAG, derzeit repräsentiert durch den alleinigen außenstehenden Aktionär der ROSAG, nämlich dem Vorstand Herrn Martin Sonnenberg, ab dem Geschäftsjahr oder Rumpfgeschäftsjahr von ROSAG, für das der Anspruch auf Gewinnabführung der GBS gemäß Ziffer 2 wirksam wird, für die Dauer dieses Vertrags eine jährlich wiederkehrende Geldleistung („Ausgleichszahlung“) zu zahlen. Im Falle der Ausgleichszahlung für ein Rumpfgeschäftsjahr erfolgt die Ausgleichszahlung zeitanteilig.
Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der ROSAG für jede Namensstückaktie der ROSAG mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 2,16 je Namensstückaktie (jede einzelne eine „ROSAG-Aktie“ und zusammen die „ROSAG-Aktien“) brutto EUR 9,69 („Bruttoausgleichsbetrag“) abzüglich eines von ROSAG hierauf zu entrichtenden Betrags für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gelangen auf den anteiligen Bruttoausgleichsbetrag von EUR 9,69 je ROSAG-Aktie, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der ROSAG bezieht, 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag bezogen auf den Betrag der Körperschaftssteuer (15,825 %), d.h. EUR 1,53, zum Abzug. Daraus resultiert nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages netto eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 8,16 je ROSAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr („Nettoausgleichsbetrag“). Klarstellend wird vereinbart, dass, soweit gesetzlich vorgeschrieben, anfallende Quellensteuern (etwa Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) von dem Nettoausgleichsbetrag einbehalten werden. (…)
Zielgesellschaft:
Recycling Ostsachsen AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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