Die Hauptversammlung der POLIS Immobilien AG vom 30. August 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 27,89 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der POLIS Immobilien AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19.10.2023:
Die ordentliche Hauptversammlung der POLIS Immobilien AG („POLIS“) vom 30. August 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der POLIS auf die Hauptaktionärin, die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, Karlsruhe, die unmittelbar und mittelbar über 95 % der Aktien der POLIS hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. November 2023 in das Handelsregister der POLIS beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HRB 67179 B) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der POLIS auf die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH übergegangen.Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von € 27,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der POLIS. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Berlin ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte IVC Independent Valuation Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und bestätigt.Die Barabfindung ist von der Veröffentlichung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der POLIS an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
POLIS Immobilien AG (ISIN: DE0006913304 / WKN: 691330)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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