Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 14. November 2023 die Acme 42 GmbH von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der InVision AG befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 07.12.2023:
Mit Bescheid vom 14. November 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend auch „BaFin“) auf entsprechenden Antrag der Acme 42 GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Leo-Statz-Str. 27 in 40474 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter Handelsregisternummer HRB 102347, diese für den Fall der Kontrollerlangung im Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) an der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44338, von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Zielgeselllschaft:
InVision AG (SIN: DE0005859698 / WKN: 585969)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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