Die Atlantic BidCo GmbH plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der Aareal Bank AG über das Übertragungsverlangen beschließen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 11.12.2023:
Die Atlantic BidCo GmbH („Atlantic BidCo“) hat dem Vorstand der Aareal Bank AG heute mitgeteilt, dass sie nach Vollzug ihres Delisting-Erwerbsangebots 95,28 Prozent der Aktien der Aareal Bank hält. Vor diesem Hintergrund hat die Atlantic BidCo ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz übermittelt, dass die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Atlantic BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (aktienrechtlicher Squeeze-out) beschließen solle.
Die Atlantic BidCo hat angekündigt, der Aareal Bank die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist. (…)
Zielgesellschaft:
Aareal Bank AG (ISIN: DE000A37FT90 / WKN: 540811)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar