Die Hopper BidCo GmbH, eine indirekt von EQT Active Core Infrastructure SCSp gehaltene Erwerbsgesellschaft, plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Tion Renewables AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 29,19 Euro. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der Tion Renewables AG über das Übertragungsverlangen beschließen.
Aus der Bekanntmachung der Geselllschaft vom 11.01.2023:
Die Hopper BidCo GmbH, eine indirekt von EQT Active Core Infrastructure SCSp gehaltene Erwerbsgesellschaft, hat heute gegenüber der Tion Renewables AG ihr förmliches Verlangen vom 24. Oktober 2023 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Tion Renewables AG auf die Hopper BidCo GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG bestätigt.
Die Hopper BidCo GmbH hat in diesem Zusammenhang konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 29,19 je Aktie der Tion Renewables AG festgelegt hat.
Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Tion Renewables AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Tion Renewables AG ab. Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Tion Renewables AG gefasst werden, die voraussichtlich im Februar 2024 stattfinden wird. (…)
Zielgesellschaft:
Tion Renewables AG (ISIN: DE000A2YN371 / WKN: A2YN37)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar