Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Tion Renewables AG am 22. Februar 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Tion Renewables AG auf die Hopper BidCo GmbH (zukünftig: Boè AcquiCo GmbH) gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 29,19 Euro für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Tion Renewables AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.01.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Tion Renewables AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Hopper BidCo GmbH (zukünftig: Boè AcquiCo GmbH) mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 125221, (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 29,19 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Tion Renewables AG auf die Hopper BidCo GmbH (zukünftig: Boè AcquiCo GmbH) übertragen.“ (..)
Zielgeselllschaft:
Tion Renewables AG (ISIN: DE000A2YN371 / WKN: A2YN37)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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