In dem Spruchverfahren zur Festsetzung einer Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 25. August 2023 die Barabfindung auf 1,72 Euro je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie erhöht. Der rechtskräftige Beschluss wurde im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 22.01.2024
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre Odeon Film AG, macht die LEONINE Licensing GmbH gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts München I vom 25. August 2023, 5 HK O 12034/21, wie folgt bekannt
:„I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Odeon Film AG zu leistende Barabfindung wird auf € 1,72 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie erhöht. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 28.8.2021 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. (…)
Zielgesellschaft:
Odeon Film AG (ISIN: DE0006853005 / WKN: 685300)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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