Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der C. Bechstein Pianoforte AG am 11. März 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der C. Bechstein Pianoforte AG auf die Kosmos Holding GmbH gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 14,00 Euro je Stückaktie festgesetzt..
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.01.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft werden gemäß der §§ 327 a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Kosmos Holding GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 186161 B und der Geschäftsanschrift Brunsbütteler Damm 120-130, 13581 Berlin, Deutschland, (Hauptaktionärin) zu zahlende angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 14,00 je Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
C. Bechstein Pianoforte AG (ISIN: DE000A13SXG9 / WKN: A13SXG)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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