Mit Beschluss vom 21. Dezember 2023 hat das Landgericht Hamburg die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der VTG AG von 88,11 Euro auf 102,37 Euro je Aktie erhöht. An dem Verfahren waren insgesamt 70 Antragssteller beteiligt.
Nachdem die Warwick Holding GmbH (im Folgenden: Antragsgegnerin) im Jahre 2016 bereits 29 Prozent der VTG-Aktien erworben hatte, unterbreitete sie den Aktionären der VTG AG im Jahre 2018 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von 53,00 Euro je Aktie und erwarb im Zuge dieses Angebots weitere 41,62 Prozent der Aktien. Im Jahre 2019 wurde die Zulassung der VTG-Aktie zum Regulierten Markt und zum Freiverkehr nach einem Delisting-Erwerbsangebot zu 53,00 Euro je Aktie widerrufen. Nach Abschluss eines Wertpapierleihvertrages mit der Joachim Herz Stiftung war die Antragsgegnerin mit 96,41 Prozent an der VTG beteiligt.
Am 22. September 2021 beschloss die Hauptversammlung der VTG AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 88,11 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2021 in das Handelsregister eingetragen. Im Jahre 2022 wurden 72,5 Prozent der VTG-Aktien an ein internationales Fondskonsortium verkauft. Der Kaufvereinbarung lag eine Bewertung der VTG mit einem Unternehmenswert von ca. 7 Milliarden Euro zugrunde.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Hamburg wandten sich insgesamt 70 Antragsteller gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 21. Dezember 2023, Az. 403 HKO 68/21 (Beschluss in unserer Datenbank abrufbar) hat das Landgericht Hamburg die Barabfindung um 14,26 Euro auf 102,37 Euro je Aktie erhöht. Laut Beschluss trägt die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters und der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
Zielgesellschaft:
VTG AG (ISIN: DE000VTG9999 / WKN: VTG999)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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