Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der Nikon SLM Solutions AG ist vor dem Landgericht Lübeck ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 31.01.2024:
13 HKO 44/23
In dem Antragsverfahren auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der Nikon SLM Solutions AG in Lübeck wegen der zwangsweisen Übertragung ihrer Aktien an die NIKON SLM Solutions AG, vertr. d. d. Vorstand, Estlandring 4, 23560 Lübeck, hat das Landgericht Lübeck gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 SpruchG Herrn Rechtsanwalt (…) zum gemeinsamen Vertreter für die Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, bestellt.Der Übertragungsbeschluss ist am 1. September 2023 in das Handelsregister der Nikon SLM Solutions AG beim Amtsgericht Lübeck (HRB 13827HL) eingetragen worden. (…)
Zielgeselllschaft:
Nikon SLM Solutions AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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