Die außerordentliche Hauptversammlung der früheren Bioenergy Capital AG hat am 28. Dezember 2021 beschlossen, die auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer von der ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG zu zahlenden Barabfindung in Höhe von 4, 67 Euro je Aktie der Bioenergy Capital AG auf die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG zu übertragen. Die im Übertragungsbeschluss festgesetzte Barabfindung wird zugunsten aller abfindungsberechtigten Aktionäre auf Anraten des LG Köln um 2,00 Euro auf 6,67 Euro erhöht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.02.2024:
(…) haben die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter – ohne Aufgabe ihrer jeweils gegenteiligen Rechtsauffassung – auf Anraten des Gerichts folgenden verfahrensbeendenden Vergleich geschlossen:
Die im Übertragungsbeschluss festgesetzte Barabfindung i.H.v. EUR 4,67 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Bioenergy wird zugunsten aller abfindungsberechtigten Aktionäre um EUR 2,00 (nachfolgend auch der „Erhöhungsbetrag“) auf EUR 6,67 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Bioenergy erhöht. Das gilt auch für die Aktionäre, die nicht als Antragsteller nach § 1 Nr. 3 SpruchG an dem Spruchverfahren beteiligt sind (echter Vertrag zugunsten Dritter i.S.v. § 328 BGB). (…)
Zielgesellschaft:
Bioenergy Capital AG (ISIN: DE000A0MF111 / WKN: A0MF11)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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