Die InVision AG hat den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. Der Delisting-Antrag der Gesellschaft erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 13.02.2024:
Die InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz, in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) beantragt (Delisting-Antrag). Der Delisting-Antrag der Gesellschaft erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH am 18. Januar 2024.
Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann. Darüber hinaus werden zahlreiche Transparenzpflichten für die InVision AG entfallen und die Gesellschaft wird die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren, sodass ein Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang gegeben sein wird.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen InVision-Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 24. Januar 2024, das Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH in Höhe von 6,09 Euro je Aktie anzunehmen. Das Angebot kann noch bis Freitag, den 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), über die Depotbanken angenommen werden. Die detaillierten Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht. (…)
Zielgesellschaft:
InVision AG (ISIN: DE0005859698 / WKN: 585969)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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