Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 19. Februar 2024 ihren Beschluss veröffentlicht, die Zulassung der Aktien der InVision AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) zu widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 22. Februar 2024 wirksam.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 22.02.2024:
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 19. Februar 2024 ihren Beschluss veröffentlicht, die Zulassung der Aktien der InVision AG (ISIN: DE0005859698) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) zu widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des heutigen Tages wirksam. Damit endet die Börsennotierung der InVision AG zum 22. Februar 2024. (…)
Zielgeselllschaft:
InVision AG (ISIN: DE0005859698 / WKN: 585969)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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